2015-08-12

Weinhändler muss seinen Schriftzug auf Trockenmauer entfernen

2013 hat ein Weinhändler in Sion (VS) zwei Trockenmauern derart sandstrahlen lassen, dass sich der Name des Weinkellers und des Gebiets «Clos Cochetta» in gut sechs Meter grossen, hellen Lettern von der Wand abhoben. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss.

Mit bis zu 18 Meterm Höhe zählen die Trockenmauern des Clos Cochetta östlich von Sion zu den höchsten Rebbergmauern der Schweiz. (Bild: Gilliard)

Damit bestätigt es den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts. Bereits dieses hatte in seinem Urteil festgehalten, dass für das «Anbringen» einer solchen Werbung in der Landwirtschaftszone eine Baubewilligung hätte beantragt werden müssen. Der Schriftzug befindet sich in einem Gebiet, das aufgrund seiner Ausgestaltung mit meterhohen Trockenmauern unter besonderem Schutz steht. Ausserdem ist der Schriftzug vom Rhonetal aus sichtbar. Die Gemeinde Sitten hat Bedenken, dass die Aktion des Weinhändlers zu Nachahmungen animiert. Das Bundesgericht betrachtet das als nachvollziehbar.

Wie schon die Vorinstanz kommt es zum Schluss, dass auch eine nachträgliche Baubewilligung für die ausgewählt präzise durchgeführte Unterhaltsarbeit nicht erteilt werden kann. Auch sei eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht unverhältnismässig.
Wie die sauberen Steine wieder in ihren verwitterten Zustand versetzt werden können, bleibt im Urteil des Bundesgerichts offen. Klar ist, dass der Schriftzug auch eineinhalb Jahre nach seiner Vollendung noch gut sichtbar war.

Quelle: sda/htr/gilliard


Zurück