Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. April 2019 eine Beschwerde des Weltkonzerns Société Jas Hennessy et Co. abgewiesen und damit einen jahrelangen Markenstreit beigelegt. Mit dem abschliessenden, rechtskräftigen Urteil steht fest, dass der Begriff «Paradis» weiterhin für Schweizer Wein verwendet werden darf.
Sie haben allen Grund zum Lachen: Weinhändler Daniel Cortellini (l.) und Anwalt Hanspeter Geissmann stossen auf ihren juristischen Sieg und den Erhalt der Marke «Paradis» an – mit einem Cognac der Marke «Paradis». Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Beitrag im Badener Tagblatt. (Bild Colin Frei)
Im September 2014 forderte die Société Jas Hennessy et Co. SA vom Badener Weinhändler Daniel «Corti» Cortellini, die eingetragenen Marken seiner Weine «Rouge du Paradis» und «Blanc du Paradis» seien vollständig zu widerrufen. Nachdem das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum bereits im Mai 2017 entschieden hatte, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Weinen und dem 700 Franken und mehr teuren Hennessy-Cognac Paradis besteht, ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. April 2019 ebenfalls zu diesem Schluss gekommen und hat die Beschwerde der Société Jas Hennessy et Co. SA vollständig abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vom Entscheid du?rfte nicht nur Corti profitieren, der seine Weine weiterhin mit der Bezeichnung «du Paradis» verkaufen darf, sondern auch das Genfer Weingut Domaine du Paradis, von dem die Trauben fu?r Cortis Assemblagen stammen. Corti, der sich ganz dem Schweizer Wein verschrieben hat, freut sich über die Erhaltung dieser Freiheit: «Es tut gut zu wissen, dass die Justiz einen David gegen Goliath schützen kann. Dass sich Schweizer Wein weiterhin paradiesisch nennen darf, ist nicht nur wegen des Namens wichtig, sondern auch, weil es in unserem Land tatsächlich paradiesische Weine gibt. Auch wenn es Kraft kostete, hat sich der mühsame Gang durch alle Instanzen gelohnt.»
(Quelle: Medienmitteilung Cortis/Cometris AG)
Cortis Schweizer Weine GmbH ist eine Weinhandlung in der Stadt Baden, die ausschliesslich Schweizer Weine verkauft. Deren Inhaber, Daniel «Corti» Cortellini, startete sein Unternehmen 1997 mit rund 1000 Tür-zu-Tür-Verkäufen seines «Schweizer-Haus-Wein-Abonnements», das die Kunden quartalsweise mit kleinen, massgeschneiderten Mengen Schweizer Wein beglückte. Corti erhielt 2002 die Sensoriklizenz Wein der Fachhochschule Wädenswil, seit über 10 Jahren unterrichtet er Weinkunde an der Fachhochschule Windisch. Zahlreiche Einsitze in verschiedenen nationalen und regionalen Degustationsgremien führten zu einer grossen Erfahrung, dank welcher in seinem Geschäft ein schweizweit einzigartiges Sortiment von höchster Qualitätsdichte entstand. Corti ist nicht nur Weinhändler, sondern entwickelt auch eigene Assemblagen mit Weinen aus ausgesuchten Fässern seiner Lieferanten, die er alle persönlich kennt. In der Folge ist eine einzigartige Serie von fast vierzig eigenen Abfüllungen entstanden, welche über auch den Schweizer Wein-Verbund in führende Gaststätten vertrieben werden.