2016-05-03

Keine Lockerung der AOC Valais

Anlässlich der Pressekonferenz von heute Vormittag hat der Walliser Staatsrat unter der Führung von Jean-Michel Cina bekannt gegeben, dass die AOC-Reglementation für den Reb- und Weinbau nicht gelockert werden. Demzufolge dürfen Walliser AOC-Weine weder mit Eichenholzschnitzeln, den sogenannten «copeaux», aromatisiert noch mit rektivizierten Traubenmost gesüsst werden. «Bravo, ein Hoch auf unsere Weinbau- und Rebkommissäre», schreibt Paul Vetter auf facebook. «Bravo auch an die Adresse aller, die eine klare Position gegen den Branchenverband bezogen haben. Die Drahtzieher der Weinbranche wollten ein gewisse Lockerung der AOC.»

Der Entscheid des Staatsrates basierte darauf, dass die Marke Wallis ein wichtiges Verkaufsargument für den Walliser Wein sei und nicht ein rechtliches Vehikel in der Segmentation der AOC.

Der Staatsrat will die aktuelle AOC-Gesetzgebung beibehalten. Dieser sollen die önologischen Praktiken für die Landweine (vins de pays) folgen, die zukünftig als IGP bezeichnet werden.

Anpassungen des Gesetzes würden im Rahmen der AOP/IGP Auslegung erfolgen. Der Staatsrat unterstütz den Branchenverband jedoch bei der Erarbeitung einer Qualitätsstrategie zugunsten der Petite Arvine AOC Valais.

Hier können Sie die Liste der 65 Winzer einsehen (Stand 3. Mai 2016), die sich mit ihrer Unterschrift gegen eine industrialisierung der Walliser Weinproduktion ausgesprochen haben.

 


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Internationaler Schutz

Produkte mit einer AOP (Appellation d'Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Die Schweizerische AOP-IGP-Politik schuf zwar eine Rechtsgrundlage zum Schutz der registrierten Produkte vor Nachahmung und Täuschung, das Interesse an dieser Schutzwirkung hört aber nicht an der Landesgrenze auf. Für die Branchen und Konsumenten ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Schutz auch in Europa und weltweit wirkt.

Weitere Informationen: www:aop-igp.ch

Die Weinbranche ist (noch nicht) Mitglied der Schweizerischen Vereinigung der AOP/IGP. Doch das Prinzip ist dasselbe.