2017-11-29

Frost: BWW beschliesst Abgabensenkung

Um die Belastungen der Weinbaubetriebe in diesem schlechten Erntejahr zu verringern, hat der Branchenverband der Walliser Weine (BWW) beschlossen, den Abgabesatz pro Quadratmeter zu halbieren. Die Förderung der Walliser Weine wird darunter nicht leiden: Der Einnahmeverlust wird durch ein Bankdarlehen zu begünstigtem Zinssatz ausgeglichen. Diese Massnahme wird durch den Staat und die Walliser Kantonalbank unterstützt.

Infolge der Frostwelle, welche den Weinbau in diesem Jahr in Mitleidenschaft gezogen hat, befinden sich einige Weinbaubetriebe in einer äusserst schwierigen Lage. Laut Schätzungen werden rund 35 Prozent weniger Trauben eingekellert als durchschnittlich in einem normalen Erntejahr.

Um die Branchenakteure bei der Bewältigung dieser aussergewöhnlichen Situation zu unterstützen, schlug das Komitee des BWW vor, den Abgabesatz 2017 zu halbieren. Im Rahmen der ausserordentlichen Generalversammlung vom 29. November haben die Mitglieder des Verbands diese Massnahme bewilligt. Die Abgabe für die Produktion sinkt also von 3 auf 1,5 Rappen pro Quadratmeter, den gesetzlich festgelegten Mindestsatz. Im kommenden Jahr wird sie wieder auf ihr früheres Niveau angehoben. Der Staat Wallis, verantwortlich für die Erhebung der Abgaben bei den Weinbauern, unterstützt dieses Vorgehen.

Den finanziellen Druck senken, weiterhin in das Image investieren
Aufgrund dieser finanziellen Geste und den sinkenden Einnahmen aus den Abgaben pro Kilo (siehe Kasten zur Funktionsweise der Abgaben) wird der Verband 2018 mit fehlenden Einnahmen in Höhe von 1,4 Millionen Franken leben müssen. Um diese Lücke – ohne Abstriche an der unerlässlichen Förderarbeit – zu schliessen, hat der BWW ein Darlehen zu begünstigtem Zinssatz in Höhe von einer Million Franken bei der Walliser Kantonalbank beschafft. «Es handelt sich dabei um eine intelligente Lösung, die es ermöglicht, die finanziellen Verluste der Weinkellereien und Weinbauern zu mildern und gleichzeitig ihre Sichtbarkeit auf den Märkten zu erhalten. Zudem ist diese Massnahme das Ergebnis einer exzellenten Zusammenarbeit mit dem Staat Wallis und der Walliser Kantonalbank», so Yvan Aymon, Präsident des BWW.

Durch ihr Engagement erfüllt die Walliser Kantonalbank ihren Auftrag zugunsten der Walliser Wirtschaft. «In dieser für den Weinbau schwierigen Zeit trägt die WKB mit ihrem Fachwissen dazu bei, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen für die gesamte, das Wallis auszeichnende Branche zu finden», unterstreicht Pascal Perruchoud, Präsident der Generaldirektion der WKB. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt über fünf Jahre, in Höhe von 200’000 Franken pro Jahr ab 2018. Die Auswirkungen dieses Frostereignisses lassen sich so über mehrere Jahre verteilen.

Weiterhin Offene Weinkeller und Aktionen ausserhalb des Wallis
Um die Forderungen zu erfüllen, rechnet der BWW 2018 mit einem bescheideneren Budget als üblich, reduziert um rund 400’000 Franken. Eine verkraftbare Kürzung, die kurzfristig keine negativen Auswirkungen haben wird. «Wir werden die Mittel auf unsere Vorzeigeaktivitäten (Offene Weinkeller, Werbung ausserhalb des Wallis) konzentrieren, die von wesentlicher Bedeutung sind, um die Präsenz der Walliser Weine auf dem Markt zu erhalten. Die Budgetkürzung betrifft ausschliesslich die neuen Projekte, die wir 2018 ausklammern werden. Sie wird uns nicht daran hindern, die Wertschätzung unserer Crus weiterhin zu erforschen und frühzeitig zu erkennen», versichert Gérard-Philippe Mabillard, Direktor des BWW.

Weinbauabgaben – Was verbirgt sich dahinter?
Die Förderung von Weinbauerzeugnissen ist Gegenstand eines besonderen Artikels des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes. Um die Verbesserung der Qualität und die Aufwertung der Weine zu fördern, erhebt der Staat Wallis Abgaben bei den Eigentümern von Weinbergen und Weinkellereien.

Im Einvernehmen mit der Weinbranche speist sich dieser Beitrag aus zwei Quellen: Produktion (abhängig von der Quadratmeterzahl Reben) und Vermarktung (abhängig von der Kilozahl der eingekellerten Weinernte). Laut Gesetz können die Abgaben zwischen 1,5 und 5 Rappen pro Masseinheit schwanken.

Derzeit beläuft sich die Abgabe für die Produktion auf 3 Rappen pro Quadratmeter. Dieser Satz wird – ausschliesslich für die Lese 2017 – bei der Erhebung der Abgaben im Mai 2018 halbiert (1,5 Rappen). Im kommenden Jahr wird er wieder auf 3 Rappen angehoben. Die Abgabe für die Vermarktung bleibt unverändert bei 3 Rappen pro Kilogramm.


Zurück