2008-08-12

Bundesratsbeschluss

Der Bundesrat hat am 12. November Änderungen an zehn landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen. Unter anderem wird die Verordnung über den Rebbau und Einfuhr von Wein angepasst. Die traditionellen Bezeichnungen Dorin und Salvagnin für Wein aus dem Kanton Waadt dürfen weiterhin verwendet werden. Im Wallis sind dies Dôle, Ermitage du Valais oder Hermitage du Valais, Fendant, Goron, Johannisberg du Valais, Malvoisie du Valais und Païen oder Heida. Im Tessin ist es die Bezeichnung Nostrano.


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