2013-05-07

Aus AOC wird AOP

An der Generalversammlung vom 07. Mai 2013 in Neuenburg haben die Mitglieder der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP dem Namenswechsel von AOC (Contrôlée) auf AOP (Protégée) und der entsprechenden Änderung der Statuten zugestimmt. Die Präsidentin, Géraldine Savary, und alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wiedergewählt.

15 Mitglieder haben an der Generalversammlung dem Wechsel der Kennzeichnung AOC (Appellation d’origine Contrôlée) auf AOP (Appellation d’origine Protégée) und dem damit verbundenen Namenswechsel auf Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP zugestimmt. Die Anpassung an die EU erfolgte im Anschluss an die gegenseitige Anerkennung der AOP-IGP-Produkte vom 1. Dezember 2011. Die Angleichung ist besonders für jene Mitglieder wichtig, welche in die EU exportieren, wo im offiziellen Logo seit einigen Monaten in allen Sprachen nur noch der Begriff «protégé» («geschützt») eingesetzt wird. In der Schweiz ermöglicht die Gesetzgebung seit dem Inkrafttreten der AOC/AOP- und IGP-Verordnung am 28. Mai 1997 beide Möglichkeiten. Die Änderung von AOC auf AOP ist daher eine rein kosmetische Anpassung des bestehenden Logos, welche nicht mit einer Werbekampagne begleitet wird. Die Umstellung der Produktetikettierung und des Werbematerials wird von allen Betroffenen entlang der Wertschöpfungskette in den nächsten Jahren vorgenommen.

Politisches Engagement
Auch im Jahr 2012 hat sich die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP auf politischer Ebene engagiert. Bei der Swissness-Vorlage wird das Parlament unserem Wunsch, dass 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz, ausser klar vorgesehenen Ausnahmen, bezogen werden müssen, mit grösster Wahrscheinlichkeit zustimmen. Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP ist über die Annahme ihrer Hauptansprüche bei der Agrarpolitik 2014-17 (Einschreibung im Landwirtschaftsgesetz der Verkäsungszulage für Käse mit einem Mindestfettgehalt und der Siloverzichtzulage, Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion) sehr erfreut und erwartet nun einige Korrekturen auf Verordnungsebene, insbesondere bei der Unterstützung der landwirtschaftlichen Absatzförderung. Beim Hassler-Postulat, welches die Koexistenz der AOP und IGP mit lokalen Bezeichnungen unter gut begründeten Bedingungen regeln wollte, hat der Bundesrat in seiner Antwort erfreulicherweise den Status quo klar befürwortet.

Auf internationaler Ebene unterstützt die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP das ambitiöse Projekt von oriGIn eines weltweiten Inventars der geographischen Angaben (GA). Ziel dieser Liste ist, dass sie eine Referenz bildet und vor jeglicher Registrierung einer Privatmarke mit einem Bezug zu einer geographischen Bezeichnung konsultiert wird. oriGIn vertritt unsere Interessen, sowie jene von 350 Produzenten aus 40 Ländern, im internationalen Umfeld.

Glaubwürdigkeit der AOC- und IGP-Label
Die 2012 durch Demoscope durchgeführte Umfrage zu Qualitätslabels hat ergeben, dass der Bekanntheitsgrad für das AOC-Logo in der Westschweiz 84 Prozent und in der Deutschschweiz 53 Prozent beträgt. Die Werte des IGP-Logo betragen 33 Prozent bziehungsweise 14 Prozent. Zwei Drittel der befragten Personen, die das Label kennen, beurteilen es als glaubwürdig bis sehr glaubwürdig. Der Zielmarkt für die Marktbearbeitung ist und bleibt primär die Deutschschweiz, wo die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP an verschiedenen Publikumsmessen und -Events teilnimmt.

Definition von AOP und IGP
Produkte mit einer AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Sie werden seit Generationen mit viel Herzblut von Käsern, Bäckern, Metzgern und Destillateuren hergestellt. Bei Produkten mit einer AOP kommt vom Rohstoff zur Verarbeitung bis zum Endprodukt alles aus einer klar definierten Ursprungsregion. Spezialitäten mit einer IGP werden im Herkunftsort entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt.

AOPSpezialitäten mit Ursprungsgarantie
19 Produkte sind heute als AOP im Bundesregister eingetragen: Abricotine AOP, Berner Alpkäse AOP und Berner Hobelkäse AOP, Bloder-Sauerkäse AOP, Cardon épineux genevois AOP, Damassine AOP, Emmentaler AOP, L'Etivaz AOP, Eau-de-vie de poire du Valais AOP, Formaggio d'Alpe Ticinese AOP, Gruyère AOP, Munder Safran AOP, Poire à Botzi AOP, Rheintaler Ribelmais AOP, Sbrinz AOP, Tête de Moine AOP, Vacherin Fribourgeois AOP, Vacherin Mont-d'Or AOP, Walliser Raclette AOP, Walliser Roggenbrot AOP.

IGP Spezialitäten mit Tradition
Bisher sind neun Spezialitäten als IGP im Bundesregister der AOP-IGP eingetragen: Bündnerfleisch IGP, Glarner Kalberwurst IGP, Longeole IGP, Saucisse d'Ajoie IGP, Saucisse aux choux vaudoise IGP, Saucisson neuchâtelois IGP / Saucisse neuchâteloise IGP, St. Galler Kalbsbratwurst IGP, Saucisson vaudois IGP, Walliser Trockenfleisch IGP


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Die EU-Weinmarktorganisation verursacht ein komplettes Durcheinander:

DOC, DOP, DOCG, AOC, AOP, QbA, Qmp, gU, g.g.A., usw....

Seit dem 1. August 2009 bestimmen nicht mehr die Mitgliedsstaaten über ihre Weinbaupolitik, sondern Brüssel. Die nationalen Ursprungsbezeichnungen heißen nun nicht mehr DOC oder AOC, sondern geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geografische Angabe (g. g. A.) . Die italienische DOCG wird ebenfalls zur DOP (denominazione di origine protetta), wobei das G auf der Strecke bliebe. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in Zukunft DOCG-Chianti neben DOP-Chianti sehen. Die französische AOC wird zur AOP (Appellation d'origine protégée). Die EU hat es geschafft, die bereits komplizierte Welt der europäischen Appellationen noch unverständlicher zu machen, denn Europa wäre nicht Europa, wenn es nicht Ausnahmeregelungen gäbe, die erst einmal erlauben, dass alles beim alten bleiben darf und die alten Bezeichnungen weiter verwendet werden dürfen, denn in Deutschland haben wir jetzt eine gU, in Frankreich eine AOP in Italien und Spanien eine DOP. Die einzige Hoffnung, die bleibt, ist die, dass möglicherweise auf diesem Wege man auch in Deutschland ein Terroir-bezogenes Weinbezeichnungs und -klassifizierungsrecht bekommen und wir irgendwann das Erbe der Zuckerwasservordnungen der 70er Jahre loswerden. (Peter Lehnen im Forum Wein-Smalltalk auf Xing.)

AOC bei Schweizer Weinen

Im Jahr 1988 wurde für Schweizer Weine erstmals eine AOC-Regelung eingeführt. Dies erfolgte für die Terroirs im Kanton Genf. Das Wallis und Neuenburg folgten 1990, das Tessin 1997 (hier Denominazione di origine controllata (DOC) genannt.

Die Auszeichnung mit der Appellation kann vom Kanton (beispielsweise AOC Valais) oder von der Gemeinde (beispielsweise AOC Yvorne) vergeben werden. Damit ein Wein dieses Prädikat erhalten kann, müssen vom jeweiligen Winzer strenge Produktionsrichtlinien erfüllt werden. Diese können in den Regionen differieren, sind aber in der Regel auf folgende Parameter orientiert: Bestockung, Dichte der Rebstöcke, Ertrag pro Quadratmeter, geringer Zuckergehalt (abgestimmt nach Rebsorte) sowie Verfahrensdetails bei der Herstellung. In den für Weinbau relevanten Kantonen sind hierzu Gesetze erlassen worden. Dabei werden auch nach Rot- und Weissweinen differenzierte Beschränkungen für die Erträge auf dem Quadratmeter festgelegt, um die erwünscht hohen Qualitätskriterien zu sichern.

Um die Spitze der Qualitätsweine deutlicher hervorzustellen, werden zusätzliche Attribute nach ergänzenden strengen Bestimmungen verliehen. Im Kanton Genf ist das AOC Premier Cru, im Kanton Valais ist es AOC Grand Cru und im Kanton Waadt werden sie in mehreren Abstufungen vergeben. Das Qualitätslabel des Tessins lautet Viti und steht für Vini Ticinesi und kann nur an Merlot-Weine vergeben werden. Der Kanton Neuenburg ermöglicht kantonale, kommunale oder regionale Appellationen.

Wie alle Schweizer Weinkantone stützen sich auch die der Deutschschweiz punkto Mindestanforderungen an Qualität und Maximalerträge auf die Regelung der eidgenössischen Weinverordnung von 1998. In einigen Kantonen der Deutschschweiz wurden auch AOC-Prädikate eingeführt, zunächst im Aargau, Luzern, Schaffhausen und St. Gallen.

Ab 2007 werden alle Schweizer Weine die Kategorie I die AOC tragen.

(Quelle: Schweizer Weinführer 2004/2005)