2021-06-23

Quantitative Ertragsgrenzen und Richtpreise für die Weinlese 2021

Wenngleich es Anzeichen für eine Konsumerholung gibt, hat der Branchenverband der Walliser Weine (BWW) beschlossen, das quantitative Produktionsniveau auch weiterhin niedriger als die kantonalen Ertragsgrenzen anzusetzen. Dennoch werden die zugelassenen Ertragsmengen höher sein als 2020. Die Richtpreise für die Weinlese liegen auch künftig über drei Franken je Kilogramm.

Trotz besserer Aussichten
ist immer noch Vorsicht geboten

Seit der reichhaltigen Ernte des Jahres 2018 sorgen vor allem die Themen Massengütermarkt, Zustand der Lagerbestände und Absatzentwicklung für zunehmende Besorgnis in der Branche. 2019 beschloss der BWW eine Senkung der quantitativen Ertragsgrenzen in Bezug auf nahezu alle Rebsorten. 2020 wurden diese Grenzwerte angesichts der Gesundheitskrise (Schliessung von Restaurants und Cafés, Absage von Veranstaltungen) und zur Erfüllung der Anforderungen des Bundes in Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung bei Deklassierungen weiter gesenkt.

2021 entspannt sich die Marktsituation der Walliser Weine ein wenig. Die Verkaufszahlen im Grosshandel sind 2020 um 14 Prozent gestiegen und der Beistand der Konsumenten während der Pandemie hat die Branche in gewisser Weise zuversichtlich gestimmt. Für die Problematik der Überbestände konnte hingegen noch keine Lösung gefunden werden und die beiden Branchenverband-Sparten Produzenten und Einkellerer haben sich darauf geeinigt, auf die Markterholung zu reagieren, ohne dabei Ungleichgewichte zu riskieren.

Der Dôle ist vielversprechend
Im Hinblick auf die weissen Rebsorten behält der BWW die Ertragsgrenzen des Vorjahres bei. Eine Ausnahme bildet die Erhöhung um 100 Gramm je Quadratmeter, die der Fendant (1,3 kg/m2) und der Arvine (1,2 kg/m2) zugestanden wird. Die roten Rebsorten gewinnen im Vergleich zu 2020 50 und 100 Gramm je Quadratmeter (1,05 kg/m2 für Pinot und Gamay, 1,1 kg/m2 für die anderen Rebsorten). Diese Erhöhung basiert auf den Absatzaussichten des neuen Dôle. Das Rezept zur Herstellung des bekannten Walliser Rotweins wird auf Antrag des BWW gerade überarbeitet. Falls der Staatsrat diese Modifikation bewilligt, dürfen der traditionellen Assemblage aus Pinot und Gamay künftig 49 Prozent andere rote Rebsorten beigefügt werden. Mit Hilfe dieser Strategie könnte der Absatz des Traditionsweins unter Miteinbeziehung anderer, weniger bekannter roter Rebsorten wieder angekurbelt werden.

Abschliessend sind die Branchenmitglieder hinsichtlich der empfohlenen Richtpreise für die einzelnen Rebsorten zu einer Einigung gelangt. Man geht davon aus, dass sich die Situation zusehends verbessern wird. Deshalb wurde die Beibehaltung der im Vorjahr festgelegten Preise beschlossen (von 3,20/kg für Chasselas bis zu 5,50/kg für Petite Arvine).

(Quelle: Medienmitteilung BWW)


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