2015-02-03

Winzer dürfen Qualitätsprädikate verwenden

Luzerner AOC-Weine können nun auch als «Reserve» oder «Spätlese» bezeichnet werden. Eine geänderte kantonale Verordnung ermöglicht die Verwendung von Qualitätsprädikaten – und von pilzresistenten Traubensorten.

Die neu gezüchtete pilzwiderstabndsfähige Rebsorte Divico. (Bild: zvg)

Seit diesem Jahr können Luzerner Weine nun auch mit «Reserve», «Spätlese»,  «Beerenauslese» oder «Strohwein» bezeichnet werden, sofern sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen. Mit der Revision seiner Weinvorschriften reagiert der Kanton Luzern auf die Freigabe solcher Begriffe durch den Bund. Er hoffe, dass die Winzer nun mitmachten und qualitativ hochstehende Weine für das höhere Preissegment herstellten, sagte Beat Felder von der zuständigen Dienststelle auf Anfrage. Ein «Spätlese»-Wein habe mehr Alkohol und mehr Reife, sagte Felder. Weil die Trauben später geerntet werden, trage der Bauer zudem mehr Risiko. Dies solle sich auch auf den Preis niederschlagen dürfen.

Pilzwiderstandsfähige Sorten erlaubt
Wie in der Westschweiz erlaubt, darf im Kanton Luzern neu auch der Rosé mit zehn Prozent Weisswein verschnitten werden. Eine weitere Änderung betrifft die Rebsorten. Die Liste wurde insbesondere im Bereich pilzwiderstandsfähiger Sorten angepasst. Neu dürfen Divico, Muscaris oder Souvignier gris angebaut werden. Die Liste umfasst nun 20 weisse und 28 rote Sorten.

Im Rebbau spielt der Kanton Luzern mit einer Anbaufläche von 55 Hektaren im schweizerischen Vergleich (15'000 Hektaren) eine untergeordnete Rolle. In den letzten zehn Jahren hat sich jedoch die Rebfläche im Kanton verdoppelt und der Weinbau bietet inzwischen rund 40 Landwirtschaftsbetrieben eine Einnahmequelle. 95 Prozent des Luzerner Weins werden mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC Luzern) produziert.

Quelle: sda


Back